Festlegung im Chorverband Westerwald für die künftige Vorgehensweise:
Durchführung von Ehrungen verdienter Sänger/innen für langjährige aktive Sangestätigkeit und Vorstandsarbeit
1. Im Zuständigkeitsbereich des Chorverband Westerwald werden die Ehrungen von verdienten Sänger/innen grundsätzlich im Rahmen von gemeinsamen Ehrungen auf Gruppenebene durchgeführt. Diese gemeinsamen Ehrungen werden von den Chorgruppen in Eigenverantwortung organisiert und in einem würdigen Rahmen durchgeführt.
2. Der Sprecher des Chorverbandes Westerwald / Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes und die Gruppenvorstände werden in jeder Chorgruppe einmal pro Jahr eine gemeinsame Ehrung durchzuführen. Diese Ehrungen werden in einem würdigen Rahmen durch den Sprecher des Chorverbandes / Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes im Zusammenwirken mit dem Gruppenvorstand durchgeführt.
Ausnahme: Bei einem echten Vereinsjubiläum (Gründungsjubiläum 25; 50; 75; 100 usw.) können auf Wunsch die Ehrungen der verdienten Sänger/innen des Jubiläumsvereins als Einzelehrung im Rahmen der Festveranstaltung durchgeführt werden.
3. Verweigert ein Sänger/Sängerin oder ein Verein das unter Punkt 1 aufgeführte Verfahren einer gemeinsamen Ehrung, wird dem betreffenden Verein durch den Kreisvorstand die Ehrungsunterlagen (Urkunde, Nadel o. Brosche) mit einem entsprechendem Schreiben übersandt. Eine gesonderte Ehrungsaktion unterbleibt.
4. Sollte aus Krankheitsgründen oder sonstiger triftiger Hinderungsgründe eine Teilnahme des/der zu Ehrenden/Ehrende an der gemeinsamen Ehrung nicht möglich sein, werden der oder die Sänger/in namentlich bei der gemeinsamen Ehrung benannt.
Die Übergabe der Ehrenurkunde/Ehrennadel-/brosche werden dann durch den jeweiligen Gruppenvorstand individuell abgeklärt (ggf. Einzelehrung durch den Gruppenvorstand oder eine von ihm bestimmte Person) oder im Rahmen der nächstfolgenden gemeinsamen Ehrung durchgeführt.
5. Abweichungen von dem o.a. Verfahren einer gemeinsamen Ehrung auf Gruppenebene sind durch den Gruppenvorstand an den Vorstand des Chorbandes Westerwald zu beantragen, der darüber berät und eine Entscheidung herbeiführt.