Förderung des Musik- und Theaterwesens im Westerwaldkreis durch Kreismittel
Der Westerwaldkreis stellt auch in diesem Jahr wieder Haushaltsmittel zur Förderung des Musik- und Theaterwesens im Westerwaldkreis zur Verfügung.
Die Dachorganisationen der Westerwälder Musik- und Gesangvereine (Musikverbände und Sängerkreise) können Zuschüsse erhalten.
Die Anträge sind bis spätestens ............. vorzulegen:
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Förderung musikalischer Projekte aus Mitteln der Glücksspirale
Der Chorverband Rheinland-Pfalz hat die Förderrichtlinien für Mitgliedschöre und Kreis-Chorverbände neu gefasst und entsprechende Antragsformulare erstellt.
Die wichtigsten Neuerungen:
- Die Förderanträge müssen direkt an die Geschäftsstelle des Chorverbandes gerichtet werden, nicht mehr wie bisher an die Kreis-Chorverbände
- Bis 2017 mussten Antragssteller bei einer Maßnahme/Veranstaltung ein Defizit nachweisen, um überhaupt an Fördermittel zu gelangen (Fehlbetragsförderung).
Dies ist nun nicht mehr der Fall. Relevant für die Festlegung eines Förderbetrages sind ausschließlich die anerkannten Ausgaben für eine förderwürdige Maßnahme.
Die neuen Richtlinien gelten für förderfähige Maßnahmen, die ab 2018 stattfinden.
Förderrichtlinien
Antrag für Weiterbildungsmaßnahmen
Antrag für Konzertveransstaltungen