Neu im Amt! Ihr Chor hat einen neuen Vorstand gewählt? Sie sind jetzt neu im Vorstand oder sogar zur / zum Vorsitzenden gewählt worden?
Dann kommen nun eine Menge neue Dinge auf Sie zu. Sie müssen nicht nur repräsentieren und leiten, sondern es müssen auch ein paar bürokratische Hürden genommen werden.
Wir möchten Ihnen helfen. Dafür haben wir Ihnen ein paar allgemeine, aber auch spezielle Informationen zusammengestellt:
Wenn Sie ein eingetragener Verein (e.V.) sind, müssen Sie die Vorstandsänderung mit einem Protokoll der Mitgliederversammlung (manchmal auch Jahreshauptversammlung genannt) Ihrem zuständigen Vereinsregister melden, damit dieses die Vorstandsänderung eintragen kann. Bitte veranlassen Sie dies zügig nach der Mitgliederversammlung, da es sonst Ärger mit dem Vereinsregister geben kann - im schlimmsten Fall mit Bußgeldzahlungen.
Denken Sie auch daran, die Bankvollmachten zu ändern. Bei vielen Vereinen hat der gesamte Vorstand Vollmacht für das Vereinskonto. Hier müssen die ausgeschiedenen Mitglieder gestrichen und die neuen Mitglieder mit einer Vollmacht ausgestattet werden. Auch dafür benötigen Sie das Protokoll der Mitgliederversammlung, manche Banken möchten auch eine Kopie der Vereinssatzung haben.
Ändern Sie die Namen und Anschriften gegebenenfalls auch auf Ihrem Briefbogen.Ihr Chor ist Mitglied des Chorverbandes Rheinland-Pfalz e.V.? Dann sollten Sie die folgenden wichtigen Informationen lesen!
Meistens werden Sie von Ihrem Vorgänger alle notwendigen Informationen bekommen, es wird eine Übergabe der Unterlagen geben und Sie sind gut gerüstet für Ihr Amt.
Was aber, wenn der Vorsitzende, der bisher alles geregelt hat, plötzlich verstorben ist? Oder der ehemalige Vorsitzende und der Chor haben sich im Streit getrennt! Dann ist es manchmal schwierig, die notwendigen Informationen zu erhalten.
Bei Fragen können Sie sich jederzeit an die Geschäftsstelle des Chorverbandes Rheinland-Pfalz e.V. (CV RLP) wenden. Aber ein paar allgemeine Dinge möchten wir Ihnen hier mitteilen:
Vorstandsänderung:
Ist Ihr Chor Mitglied des Chorverbandes Rheinland-Pfalz e.V. (CV RLP), früher auch bekannt unter dem Namen Sängerbund Rheinland-Pfalz e.V., melden Sie bitte nach einer Vorstandswahl Ihren neuen Vorstand umgehend an Ihren zuständigen Kreis-Chorverband (KCV), damit die Daten in unserer Datenbank geändert werden können. Wer bei Ihrem KCV dafür zuständig ist, können wir nicht pauschal sagen, aber meistens sind Sie beim Schriftführer an der richtigen Adresse. Ansonsten wird Ihnen dieser aber auf jeden Fall weiterhelfen können. Die Vorstände der Kreis-Chorverbände finden Sie auf unserer Webseite im Internet unter: http://www.cv-rlp.de/kcv.html
Verbandsorgan „Singendes Land":
Als Vorsitzende/r erhalten Sie viermal im Jahr jeweils zwei Ausgaben unseres Verbandsorganes „Singendes Land" sowie monatlich zwei Ausgaben „Neue Chorzeit", das Verbandsorgan des Deutschen Chorverbandes e.V. (DCV). Diese Zeitschriften sind ein sogenannter „Pflichtbezug", was bedeutet, dass Sie als Mitglied im CV RLP und damit gleichzeitig auch Mitglied des DCV diese Zeitschriften nicht abbestellen können. Der Preis für den Bezug der Zeitschriften wird zusätzlich zu Ihrem Mitgliedsbeitrag eingezogen.
Damit diese Zeitschriften nicht weiterhin an den früheren Vorsitzenden geschickt werden ist es wichtig, dass Sie auch uns die Änderungen im Vorstand melden. Darüber hinaus könnte es ja auch einmal sein, dass der Chorverband Sie anschreiben muss. Sie helfen uns sehr, wenn Sie die Änderungen sofort an die zuständige Stelle melden.
Am einfachsten ist es, wenn Sie so vorgehen:
Auf unserer Webseite (www.cv-rlp.de) gibt es ein Änderungsformular für „Singendes Land" und „Neue Chorzeit". Sie finden dieses hier: http://www.cv-rlp.de/dokumente.html und dort dann unter der Rubrik „Singendes Land" bzw. „Neue Chorzeit". Bitte füllen Sie diese Änderungsformulare beide aus und schicken Sie sie an Ihren zuständigen Kreis-Chorverband. Wenn sich noch mehr Änderungen im Vorstand ergeben haben, legen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei, auf dem Sie notieren, wer jetzt welches Amt im Vorstand inne hat. Damit haben Sie zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen.
Dies gilt übrigens auch, wenn Sie umgezogen sind, denn sogenannte Postvertriebsstücke wie unser Verbandsorgan werden von einem Nachsendeauftrag der Deutschen Post nicht erfasst und landen stattdessen dort im Mülleimer.
Auch Ihre Chorleiterin / Ihr Chorleiter erhält unser Verbandsorgan „Singendes Land". Da sie/er jedoch wahrscheinlich noch andere Chöre leitet und nicht fünf, sechs oder zehn Mal „Singendes Land" erhalten soll (und sicher auch nicht erhalten will), erstellen wir jedes Quartal eine Liste, die zum Versand der Zeitschrift verwendet wird. In dieser Liste steht jeder Chorleiter nur ein Mal. Dafür entstehen dem Chor keine weiteren Kosten.
Damit die Liste immer aktuell ist, sind wir zwingend auf Ihre Mithilfe angewiesen. Sollte sich die Adresse Ihrer Chorleiterin / Ihres Chorleiters ändern, teilen Sie uns dies bitte auch mit dem Änderungsformular für „Singendes Land" (siehe oben) mit.
Mitgliedsbeitrag / Versicherung:
Jedes Jahr im Januar/Februar zieht Ihr zuständiger Kreis-Chorverband den Mitgliedsbeitrag von Ihrem Konto ein. Dieser setzt sich aus verschiedenen Positionen zusammen. Eine wichtige Position dabei ist die Anzahl der Mitglieder. Da diese innerhalb eines Jahres schwankt, ist es sehr wichtig, dass Sie Ihrem Kreis-Chorverband bis spätestens 30. November eines Jahres mitteilen, ob und wie viele Mitglieder Sie mehr bzw. weniger in Ihrem Chor verzeichnen. Denn daraus wird der Beitrag berechnet. Natürlich könnten Sie jetzt denken: „Ach was, wenn ich vier Mitglieder mehr habe, melde ich das nicht, das spielt keine Rolle." Aber das stimmt nicht. Denn die Mitglieder sollten bei Ihrem Kreis-Chorverband namentlich erfasst werden. Und wenn dann ein neues Mitglied bei einer Veranstaltung des Chores einen Unfall hat, ist es nicht versichert, denn es wurde nicht gemeldet. Dann sind Sie als Verein in der Haftung. Damit es gar nicht erst soweit kommt, sollten Sie neue Mitglieder immer sofort anmelden. Und so hoch ist der Mitgliedsbeitrag mit 3,10€ (zuzüglich einer freiwilligen Unfallversicherung mit einem Beitragssatz von 0,38€/pro Person/pro Jahr) im Jahr für ein neues Mitglied ja nun auch nicht.
GEMA:
Als Mitglied im Chorverband Rheinland-Pfalz e.V. sind Sie automatisch dem Gruppenvertrag des DCV mit der GEMA angeschlossen. Das bedeutet, dass die GEMA-Gebühren für reine Chorveranstaltungen nicht von Ihnen selbst getragen werden müssen. Etwas anderes ist es jedoch bei „Chor-Veranstaltungen mit geselligem Teil". Hier wird Ihnen von der GEMA eine Rechnung für den „geselligen Teil" erstellt.
Bitte melden Sie alle Veranstaltungen möglichst vor dem Stattfinden. Wir (und auch die GEMA) wissen sehr wohl, dass das nur dann möglich ist, wenn Sie ein Konzert veranstalten, bei dem nur Ihr Chor alleine auftritt. Denn sobald andere Vereine mit auftreten, sind immer Unwägbarkeiten bei der Programmgestaltung gegeben. Daher hat die GEMA eine gewisse Kulanz bei z.B. Sängerfesten eingeräumt. Damit Sie keine Schwierigkeiten bekommen, achten Sie bitte darauf, Ihre GEMA-Meldung in diesen Fällen spätestens 14 Tage nach der Veranstaltung an unseren zuständigen Sachbearbeiter, Herrn Lothar Riebel, zu schicken und benutzen Sie bitte das im Internet hier abrufbare Formular. Alte Formulare nimmt die GEMA nicht mehr an.
Ehrungen
Der Chorverband Rheinland-Pfalz e.V. und der Deutsche Chorverband e.V. ehren langjährige aktive Sängerinnen und Sänger für Ihr Engagement. Für 25 und 40 Jahre aktives Singen ehrt der Chorverband Rheinland-Pfalz (vertreten durch die Kreis-Chorverbände) durch Auszeichnung mit einer silbernen oder goldenen Ehrennadel. Der Deutsche Chorverband ehrt (vertreten durch den CV RLP) für 50, 60, 70 und 80 Jahre aktives Singen mit einer Ehrennadel und einer Urkunde. Der Chorverband RLP ehrt dazwischen für 65 Jahre aktives Singen noch einmal mit einer Urkunde.
Doch nicht nur langjähriges Singen soll geehrt werden. Auch langjährige Vorstandsmitglieder werden für Ihr Engagement ausgezeichnet. Für 25, 40 und 50 Jahre Vorstandstätigkeit überreicht der CV RLP eine Urkunde.
Chorleiter und Vizechorleiter
Für 25 und 40 Jahr Vizechorleiter-Tätigkeit ehrt der Chorverband RLP mit einer Urkunde. Für 25, 50 und 60 Jahre Chorleiter-Tätigkeit ehrt der Deutsche Chorverband mit einer Nadel und einer Urkunde.
Und auch Kinder und Jugendliche werden nicht vergessen und für 5, 10 und 15 Jahre Singen im Verein durch den Chorverband RLP bzw. die Deutsche Chorjugend geehrt.
Auch Vereine erhalten eine Auszeichnung für langjähriges Bestehen:
Der CV RLP ehrt für 10, 15 und 20-jähriges Bestehen bei Kinder- und Jugendchören, die Deutsche Chorjugend bei 25-jährigem Bestehen.
Erwachsenen-Chöre werden vom CV RLP für 25- und 50-jähriges Bestehen ausgezeichnet, danach in 25er-Schritten vom DCV.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Ehrungen frühzeitig bei Ihrem zuständigen Kreis-Chorverband/Sängerkreis einreichen, denn die Frist zwischen Eingang in der Geschäftsstelle und Ehrung beträgt zwei Monate.
(Beispiel: Ehrung soll am 24. April stattfinden. Der Ehrungsantrag muss am 24. Februar in der Geschäftsstelle vorliegen).
Förderung:
(Anfrage bitte ausschließlich über Ihren Kreis-Chorverband richten)
Unter bestimmten Bedingungen können Ihre Chorveranstaltungen, Fort-und Weiterbildungsangebote sowie Kinder- und Jugendchöre vom Chorverband Rheinland-Pfalz e.V. gefördert werden. Dazu stehen uns Gelder aus der Glücksspirale zur Verfügung.
Diese Förderung ist jedoch an strenge Auflagen gebunden. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie nicht wenigstens nachfragen sollten, ob Sie eine Förderung bekommen können oder nicht. Auf unserer Webseite finden Sie unter Service » Dokumente zum Download die Richtlinien, an die die Vergabe der Fördermittel gebunden ist. Gerne können Sie sich auch an unseren Schatzmeister Hans Jürgen Konrad wenden, der die Arbeitsgruppe „Fördermittel" leitet. Die Kontaktdaten finden Sie hier.
Bekanntgabe Ihrer Chor-Termine:
Leider können wir die Termine unserer Mitgliedschöre nicht in unserem Verbandsorgan „Singendes Land" veröffentlichen und bekannt geben. Das würde unseren Rahmen sprengen.
Sie haben jedoch die Möglichkeit, Ihre Veranstaltungen in dem Terminkalender für Chöre auf unserer Webseite zu veröffentlichen. Diesen finden Sie unter http://www.cv-rlp.de/termine_choere.html
Dieser Terminkalender ist allein unseren Mitgliedschören vorbehalten. Tragen Sie sich ein!
Webseite des Chorverbandes Rheinland-Pfalz e.V.
Auf unserer Webseite finden Sie sehr viele Informationen, denn die Arbeit des Chorverbandes Rheinland-Pfalz ist ein breites Betätigungsfeld. Wenn Sie einmal nicht wissen, wo Sie suchen sollen, benutzen Sie die Suchfunktion. Sie finden diese direkt unter unserem Logo. Die Suchfunktion bezieht sich nur auf den Inhalt der Webseite, nicht auf das Internet allgemein. Dafür gibt es viele andere Suchmaschinen. Nein, dieses Suchformular sucht lediglich in unserem Internetauftritt nach dem eingegebenen Begriff.
Und wenn Sie trotzdem nicht fündig werden, dann rufen Sie uns unter der Telefon-Nummer 02681 8786621 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Die Anschrift der Geschäftsstelle finden Sie übrigens unter dem Menüpunkt „Kontakt". Dort gibt es auch ein Kontaktformular, falls Sie gerade keine Möglichkeit haben, eine E-Mail zu schreiben.
Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit diesen Informationen den Einstieg in Ihr neues Amt erleichtern.
Ihr
Chorverband Rheinland-Pfalz e.V.