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Vorstandsarbeit im Chor
Neu im Amt! Ihr Chor hat einen neuen Vorstand gewählt? Sie sind jetzt neu im Vorstand oder sogar zur / zum Vorsitzenden gewählt worden?
Dann kommen nun eine Menge neue Dinge auf Sie zu. Sie müssen nicht nur repräsentieren und leiten, sondern es müssen auch ein paar bürokratische Hürden genommen werden.
Wir möchten Ihnen helfen. Dafür haben wir Ihnen ein paar allgemeine, aber auch spezielle Informationen zusammengestellt:
Wenn Sie ein eingetragener Verein (e.V.) sind, müssen Sie die Vorstandsänderung mit einem Protokoll der Mitgliederversammlung (manchmal auch Jahreshauptversammlung genannt) Ihrem zuständigen Vereinsregister melden, damit dieses die Vorstandsänderung eintragen kann. Bitte veranlassen Sie dies zügig nach der Mitgliederversammlung, da es sonst Ärger mit dem Vereinsregister geben kann - im schlimmsten Fall mit Bußgeldzahlungen.
Denken Sie auch daran, die Bankvollmachten zu ändern. Bei vielen Vereinen hat der gesamte Vorstand Vollmacht für das Vereinskonto. Hier müssen die ausgeschiedenen Mitglieder gestrichen und die neuen Mitglieder mit einer Vollmacht ausgestattet werden. Auch dafür benötigen Sie das Protokoll der Mitgliederversammlung, manche Banken möchten auch eine Kopie der Vereinssatzung haben.
Ändern Sie die Namen und Anschriften gegebenenfalls auch auf Ihrem Briefbogen.Ihr Chor ist Mitglied des Chorverbandes Rheinland-Pfalz e.V.? Dann sollten Sie die folgenden wichtigen Informationen lesen!
Meistens werden Sie von Ihrem Vorgänger alle notwendigen Informationen bekommen, es wird eine Übergabe der Unterlagen geben und Sie sind gut gerüstet für Ihr Amt.
Was aber, wenn der Vorsitzende, der bisher alles geregelt hat, plötzlich verstorben ist? Oder der ehemalige Vorsitzende und der Chor haben sich im Streit getrennt! Dann ist es manchmal schwierig, die notwendigen Informationen zu erhalten.
Bei Fragen können Sie sich jederzeit an die Geschäftsstelle des Chorverbandes Rheinland-Pfalz e.V. (CV RLP) wenden. Aber ein paar allgemeine Dinge möchten wir Ihnen hier mitteilen: