Mit der 22. CoBeLVO, die ab dem 2. Juni bis zum 20. Juni 2021 gilt, gibt es endlich auch Lockerungen für Chöre.
Wir haben in der oben gezeigten Grafik alle wichtigen Informationen.
Wichtigste Änderung: Geimpfte und genesene Personen werden bei der Ermittlung der Personenzahl nicht mehr mitgezählt, sprich: sie kommen zu den Zahlen „on top“.
Da die Landesregierung das neueste Hygienekonzept noch nicht veröffentlicht hat, möchten wir an dieser Stelle noch keine weiteren Details posten. Die Grafiken sind anhand der Ausführungen in der 22. CoBeLVO entstanden und erklären kurz und knapp die Lockerungen für Chöre.
Sobald uns die Hygieneverordnung zur Verfügung steht, werden wir diese hier verlinken. Sie können aber gerne auch immer wieder mal hier nachschauen: https://corona.rlp.de/de/themen/hygienekonzepte/