Präambel
Die Leistungssingen (LS) sind ein Angebot des Chorverbandes Rheinland-Pfalz e.V. (nachfolgend CV RLP e.V. genannt) zum leistungsbezogenen Singen. Teilnahmeberechtigt sind alle Chöre und Vokalgruppen aus dem Verbandsgebiet des CV RLP e.V. Die Bedingungen sind so abgefasst, dass sie bei entsprechendem Engagement für jeden der Chöre erreichbar sind. Chöre und Chorleiter sollen durch eine intensive Beschäftigung mit verschiedenen Stilen und Strukturen der Chormusik an deutsche und internationale Chortraditionen herangeführt werden. Somit gehören die Leistungssingen auch zu den Bildungsangeboten des CV RLP e.V.
Regularien
Veranstalter aller Leistungssingen ist der CV RLP e.V. Dieser kann die Ausrichtung an einem dem CV RLP e.V. angeschlossenen Kreischorverband oder an die jeweilige Region übertragen. Bewerbungen sind zu richten an die Geschäftsstelle des CV RLP e.V.
Folgende Leistungssingen gehören zum Angebot des CV RLP e.V.:
- Leistungssingen der Stufe I (Leistungschor)
- Leistungssingen der Stufe II (Konzertchor)
- Leistungssingen der Stufe III (Meisterchor
Zusätzliche wird angeboten:
- Rudolf-Desch-Volkslieder-Leistungssingen
- Leistungssingen "LET'S SING".
Anmeldungen zu den Leistungssingen sind innerhalb der gesetzten Anmeldefrist schriftlich an die Geschäftsstelle des CV RLP e.V. (Kreischorverband, Region) zu richten. Ein Chor-Fot, eine Kurzvita des Chores, sowie die erforderliche Anzahl an Partituren sind, wenn erforderlich, der Anmeldung beizufügen.
Chöre und Vokalgruppen unterrichten den zuständigen Kreis-Chorverband über ihre Teilnahme. Diese ist nicht verpflichtend, sonder geschieht in freier und eigener Entscheidung jedes Chores und seines Chorleiters.
Chöre und Vokalgruppen sind selbstverantwortlich für die Beschaffung des Notenmaterials.
Chöre und Vokalgruppen erklären ihr Einverständnis zu Ton- und Bildaufzeichnungen.
Entscheidungen der Jury sind unanfechtbar. Der Rechtsweg ist bei allen Leistungssingen des CV RLP e.V. ausgeschlossen.
Die Richtlinien gelten ab dem 01.11.2008.
Die drei Stufen des Leistungssingens
Leistungssingen der Stufe I
1. Die Leistungssingen der Stufe 1 liegen in der Verantwortung der jeweiligen Kreis-Chorverbände. Diese können bei Bedarf mit den Leistungssingen der Stufe II zusammen durchgeführt werden. Es gelten die allgemeinen Richtlinien zum Leistungssingen des CV RLP e.V. mit Gültigkeit vom 01.11.2008.
2. Für die organisatorische Durchführung vor Ort ist der Kreis-Chorverband in enger Abstimmung mit Präsidium, Musikausschuss und dem jeweiligen Regionalvorstand des CV RLP e.V. verantwortlich. Ihm obliegt die Stellung eines unter akustischen Gesichtspunkten geeigneten Saales, von Chorpodesten, Dirigentenpulten, Klavieren oder Flügeln (gestimmt), Einsingeräumen, Programmdruck, usw. Das Programm ist in der üblichen Weise vom betreffenden Kreis-Chorverband zu erstellen.
3. Über die Zulässigkeit der vorzutragenden Werke entscheidet der jeweilige Kreis-Chorleiter in Abstimmung mit dem zuständigen Regional-Chorleiter.
4. Der Chorvortrag umfasst.
Aufgabe A: Chorwerk (zugelassen sind nur Originalkompositionen, keine Bearbeitungen oder Transkriptionen mit Ausnahme bei Werken der Renaissance).
Aufgabe B: Volkslied (nach eigener, freier Wahl, strophisch oder strophisch variiert oder durchkomponiert)
5. Die Tonangabe kann vom bereitgestellten Klavier oder Flügel erfolgen. Alle Vorträge können in abweichenden Tonarten gesungen werden, sofern dies vor dem Vortrag der Jury bekannt gegeben wird. Die Vortragsreihenfolge bestimmt der Chorleiter. Alle Werke müssen a capella vorgetragen werden.
6. Die Jury besteht aus zwei Juroren. Der Bundes-Chorleiter oder ein von ihm zu bestimmender Stellvertreter führen den Vorsitz der Jury. Die Besetzung erfolgt nach Absprache mit dem zuständigen Kreis-Chorleiter.
7. Gewertet wird auf den offiziellen Wertungsbögen des CV RLP e.V. in Punktwertungen, die in Verbalnoten ausgedrückt werden. Bewertet werden technische Ausführung (Intonation, Stimmbildung und Stimmenausgleich, Rhythmik, Atemtechnik, Aussprache) und künstlerische Gesamtdarstellung (Dynamik, Agogik, Phrasierung, Stilistik, Suggestivität)
Folgende Mindestnoten müssen erzielt werden: mindestens 2mal gut in den vorzutragenden Chorsätzen.
Die Bewertung erfolgt nach geltenden Bewertungskriterien und folgender Punkteskala
21 - 25 Punkte = sehr gut
15 - 20,99 Punkte = gut
09 - 14,99 Punkte = befriedigend
00 - 08,99 Punkte = nicht befriedigend
8. Chöre und Vokalgruppen, die das erforderliche Mindestergebnis erzielen, erhalten den Titel "Leistungschor des Chorverbandes Rheinland-Pfalz e.V.". Der Titel gilt für den Zeitraum von drei Jahren
9. Mit dem Erreichen der festgesetzten Mindestnoten hat sich der betreffende Chor für die Stufe II qualifiziert. Er erhält eine Urkunde. Chöre und Vokalgruppen, die das erforderliche Mindestergebnis nicht erzielen, erhalten eine Beratung durch die Jury.
10. Chöre und Vokalgruppen, die dem CV RLP e.V. nicht angeschlossen sind, haben keine Anspruch auf finanzielle Förderung durch den CV RLP e.V., sind aber teilnahmeberechtigt.
11. Chöre und Vokalgruppen, die durch eigenes Verschulden ihren Vortrag abbrechen, scheiden aus.
12. Die in diesen Richtlinien verwendeten Personalbegriffe gelten sowohl in der männlichen als auch in der weiblichen Form.
Leistungssingen der Stufe II
1. Die Leistungssingen der Stufe II liegen in der Verantwortung der jeweiligen Region und werden an zwei Terminen innerhalb eines Jahres durchgeführt. Es gelten die allgemeinen Richtlinie zum Leistungssingen des CV RLP e.V. mit Gültigkeit vom 01.11.2008.
2. Für die organisatorische Durchführung vor Ort ist der Regionalvorstand in enger Abstimmung mit Präsidium und Musikausschuss des CV RLP e.V. verantwortlich. Ihm obliegt die Stellung eines unter akustischen Gesichtspunkten geeigneten Saales, von Chorpodesten, Dirigierpulten, Klavieren und Flügeln (gestimmt), Einsingeräumen, Programmdruck usw. Das Programm ist in üblicher Weise von der betreffenden Region zu erstellen.
3. Zur Teilnahme an der Stufe II sind Chöre und Vokalgruppen berechtigt, die innerhalb einer Dreijahresfrist erfolgreich das Leistungssingen der Stufe 1 absolviert haben.
4. Über die Zulässigkeit der vorzutragenden Werke entscheidet der jeweilige Regional-Chorleiter.
5. Der Chorvortrag umfasst:
Aufgabe A: Wahlpflichtchorwerk (das aus den in "SINGENDES LAND" veröffentlichen Vorschlägen ausgewählt werden muss).
Aufgabe B: Selbstwahlchorwerk (zugelassen sind Originalkompositionen mit mittelschwerem Schwierigkeitsgrad - mindestens 6 - keine Bearbeitungen oder Transkriptionen, Ausnahme nur bei Werken der Renaissance).
Wahlpflichtchorwerk und Selbstwahlchorwerk müssen aus unterschiedlichen Stilepochen stammen, wie sie sich in der Vokalpolyphonie, der Klassik bzw. Romantik und der Musik des 20. Jahrhunderts, komponiert nach 1920, darstellen.
Aufgabe C: Volkslied (nach eigener, freier Wahl, strophisch oder strophisch variiert oder durchkomponiert. Das Volkslied kann aus einer beliebigen Epcohe gewählt werden)
6. Die Tonangabe kann vom bereitgestellten Klavier oder Flügel erfolgen. Alle Vorträge können in abweichenden Tonarten gesungen werden, sofern dies vor dem Vortrag der Jury bekannt gegeben wird. Die Vortragsreihenfolge bestimmt der Chorleiter. Alle Werke müssen a capella vorgetragen werden. Nicht zugelassen ist Chorliteratur, die bereits bei einem vorausgegangenen Leistungssingen bewertet wurde (Ausnahme - vgl. 10)
7. Die Jury besteht aus drei Juroren. Der Bundeschormeister oder ein von ihm zu bestimmender Stellvertreter führt den Vorsitz der Jury. Die Besetzung erfolgt nach Absprache mit dem zuständigen Regionalchorleiter.
8. Gewertet wird auf den offiziellen Wertungsbögen des CV RLP e.V. in Punktwertungen, die in Verbalnoten ausgedrückt werden. Bewertet werden technische Ausführung (Intonation, Stimmbildung und Stimmenausgleich, Rhythmik, Atemtechnik, Aussprache) und künstlerische Gesamtdarstellung (Dynamik, Agogik, Phrasierung, Stilistik, Suggestivität)
Folgende Mindestnoten müssen erzielt werden: 1mal sehr gut, 2mal gut, wobei das sehr gut auf eines der beiden Chorwerke zu erzielen ist.
Die Bewertung erfolgt nach geltenden Bewertungskriterien und folgender Punkteskala
21 - 25 Punkte = sehr gut
15 - 20,99 Punkte = gut
09 - 14,99 Punkte = befriedigend
00 - 08,99 Punkte = nicht befriedigend
9. Chöre und Vokalgruppen, die das erforderliche Mindestergebnis erzielen, erhalten den Titel "Konzertchor des Chorverbandes Rheinland-Pfalz e.V." Der Titel gilt für den Zeitraum von drei Jahren.
10. Mit dem Erreichen der festgesetzten Mindestnoten hat sich der betreffende Chor für die Stufe III, das Meisterchorsingen, qualifiziert. Er erhält eine Urkunde. Eine einmaligen Wiederholung der Stufe II ist bei gleichen Programmen mit neuem Wahlpflichtchorwert innerhalb eines Jahres möglich. Chöre und Vokalgruppen, die das erforderliche Mindestergebnis nicht erzielen, erhalten eine Beratung durch die Jury.
11. Chöre und Vokalgruppen, die dem CV RLP e.V. nicht angeschlossen sind, haben keinen Anspruch auf finanzielle Förderung durch den CV RLP e.V., sind aber teilnahmeberechtigt.
12. Chöre und Vokalgruppen, die durch eigenes Verschulden ihren Vortrag abbrechen, scheiden aus.
13. Die in diesen Richtlinien verwendeten Personalbegriffe gelten sowohl in der männlichen als auch in der weiblichen Form.
Leistungssingen der Stufe III
1. Das Leistungssingen der Stufe III wird einmal jährlich durchgeführt. Es gelten die allgemeinen Richtlinie zum Leistungssingen des CV RLP e.V. mit Gültigkeit vom 01.11.2008.
2. Für die organisatorische Durchführung vor Ort ist das Präsidium, und ggf. der Bundesvorstand des CV RLP e.V. in enger Abstimmung mit dem jeweiligen Veranstalter verantwortlich. Ihnen obliegt die Stellung eines unter akustischen Gesichtspunkten geeigneten Saales, von Chorpodesten, Dirigierpulten, Klavieren und Flügeln (gestimmt), Einsingeräumen, Programmdruck usw. Das Programm ist in üblicher Weise durch den CV RLP e.V. zu erstellen.
3. Zur Teilnahme an der Stufe III sind Chöre und Vokalgruppen berechtigt, die innerhalb einer Dreijahresfrist erfolgreich das Leistungssingen der Stufe II absolviert haben.
4. Über die Zulässigkeit der vorzutragenden Werke entscheidet der Bundes-Chorleiter.
5. Der Chorvortrag umfasst
Aufgabe A - Wahlpflichtchor (das aus den in "SINGENDES LAND" veröffentlichten Vorschlägen ausgewählt werden muss).
Aufgabe B - Selbstwahlchorwerk (zugelassen sind Originalkompositionen mit mittelschwerem Schwierigkeitsgrad - mindestens 7 - keine Bearbeitungen und Transkriptionen, Ausnahme nur bei Werken der Renaissance).
Wahlpflichtchorwerk und Selbstwahlchorwerk müssen aus unterschiedlichen Stilepochen stammen, wie sie sich in der Vokalpolyphonie, der Klassik bzw. Romantik und der Musik des 20. Jahrhunderts, komponiert nach 1920, darstellen.
Aufgabe C - Deutsches, strophisches Volkslied (nach eigener, freier Wahl, Melodiestimme und Chorsatz in allen Strophen gleich. Das Volkslied kann auch einer beliebigen Epoche gewählt werden. Es muss auswendig gesungen werden).
Aufgabe D - Durchkomponiertes, strophisch variiertes Volkslied (nach eigener, freier Wahl. Das Volkslied kann aus einer beliebigen Epoche gewählt werden).
6. Die Tonangabe kann vom bereitgestellten Klavier oder Flügel erfolgen. Alle Vorträge können in abweichenden Tonarten gesungen werden, sofern dies vor dem Vortrag der Jury bekannt gegeben wird. Die Vortragsreihenfolge bestimmt der Chorleiter. Alle Werke müssen a capella vorgetragen werden. Nicht zugelassen ist Chorliteratur, die bereits bei einem vorausgegangenen Leistungssingen bewertet wurde (Ausnahme - vgl. 10)
7. Die Jury besteht aus vier Juroren. Der Bundeschorleiter oder ein von ihm zu bestimmender Stellvertreter führt den Vorsitz der Jury.
8. Gewertet wird auf den offiziellen Wertungsbögen des CV RLP e.V. in Punktwertungen, die in Verbalnoten ausgedrückt werden. Bewertet werden technische Ausführung (Intonation, Stimmbildung und Stimmenausgleich, Rhythmik, Atemtechnik, Aussprache) und künstlerische Gesamtdarstellung (Dynamik, Agogik, Phrasierung, Stilistik, Suggestivität)
Folgende Mindestnoten müssen erzielt werden: 2mal sehr gut, 2mal gut, davon mindestens 1mal sehr gut für eines der beiden Chorwerke.
Die Bewertung erfolgt nach geltenden Bewertungskriterien und folgender Punkteskala
21 - 25 Punkte = sehr gut
15 - 20,99 Punkte = gut
09 - 14,99 Punkte = befriedigend
00 - 08,99 Punkte = nicht befriedigend
9. Chöre und Vokalgruppen, die das erforderliche Mindestergebnis erzielen, erhalten den Titel "Meisterchor des Chorverbandes Rheinland-Pfalz e.V." Der Titel gilt für den Zeitraum von fünf Jahren.
10. Mit dem Erreichen der festgesetzten Mindestnoten hat der betreffende Chor den Titel Meisterchor erreicht. Er erhält eine Urkunde. Eine einmalige Wiederholung der Stufe III ist bei gleichem Programm mit neuem Wahlpflichtchor innerhalb eines Jahres möglich. Chöre und Vokalgruppen, die das erforderliche Mindestergebnis nicht erzielen, erhalten eine Beratung durch die Jury.
11. Bei mindestens 3mal sehr gut und 1mal gut kann jeder Meisterchor nach Ablauf der Frist den Titel neu erwerben, ohne die Leistungsstufen I und II wiederholen zu müssen. Bei 2mal sehr gut und 2mal gut muss der Chor vor Erneuerung des Meisterchortitels fristgerecht an der Stufe II teilnehmen. Die Anmeldung zur erneuten Teilnahme am MCS hat innerhalb der gesetzten Frist über die Geschäftsstelle des CV RLP e.V. zu erfolgen.
11. Chöre und Vokalgruppen, die dem CV RLP e.V. nicht angeschlossen sind, haben keinen Anspruch auf finanzielle Förderung durch den CV RLP e.V., sind aber teilnahmeberechtigt.
12. Chöre und Vokalgruppen, die durch eigenes Verschulden ihren Vortrag abbrechen, scheiden aus.
13. Die in diesen Richtlinien verwendeten Personalbegriffe gelten sowohl in der männlichen als auch in der weiblichen Form.