Der Chorverband Rheinland-Pfalz hat die Förderrichtlinien für Mitgliedschöre und Kreis-Chorverbände neu gefasst und entsprechende Antragsformulare erstellt.
Die wichtigsten Neuerungen:
- Die Förderanträge müssen direkt an die Geschäftsstelle des Chorverbandes gerichtet werden, nicht mehr wie bisher an die Kreis-Chorverbände
- Bis 2017 mussten Antragssteller bei einer Maßnahme/Veranstaltung ein Defizit nachweisen, um überhaupt an Fördermittel zu gelangen (Fehlbetragsförderung).
Dies ist nun nicht mehr der Fall. Relevant für die Festlegung eines Förderbetrages sind ausschließlich die anerkannten Ausgaben für eine förderwürdige Maßnahme.
Die neuen Richtlinien gelten für förderfähige Maßnahmen, die ab 2018 stattfinden.
Förderrichtlinien
Antrag für Weiterbildungsmaßnahmen
Antrag für Konzertveransstaltungen